Bildungspartnerschaften – Wirtschaft und Schule gemeinsam in die Zukunft
Partnerschafts- und Kooperationsvereinbarung
zwischen
der Grund- und Werkrealschule Sulgen in Schramberg
vertreten durch Herrn Gerhard Nöhre,
Sulgauer Straße 7,
78713 Schramberg
und der
Schreinerei Flaig,
vertreten durch Frau Waltraud Flaig,
St. Georgener Str. 1-7
78739 Hardt
- Ziele
Durch die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Schule wird eine kontinuierliche, möglichst langfristige Zusammenarbeit begründet. Diese Zusammenarbeit fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Ausbildern und Lehrkräften. Sie erleichtert der Schule, ihre Schüler noch besser auf die Berufsentscheidung sowie die Ausbildung und Arbeitswelt vorzubereiten. Dem Ausbildungsbetrieb wird durch die Partnerschaft ermöglicht, interessierten Schülern ihre Ausbildungsmöglichkeiten und Perspektiven der möglichen Berufe aufzuzeigen sowie zur Förderung der Ausbildungsreife der Schulabgänger selbst beizutragen.
Die Handwerkskammer Konstanz fördert diese Partnerschaft durch Information und Beratung. Sie vertritt das Interesse der Wirtschaft in der Region und setzt sich dafür ein, dass Schulabgänger über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, auf denen die Betriebe die berufliche Ausbildung aufbauen können.
- Aktivitätenplan
Die Partner verständigen sich in angemessenen Zeitabständen, mindestens jährlich, über die Planung von Aktivitäten im Sinne dieser Vereinbarung zu sprechen, soweit sie in dieser Vereinbarung nicht bereits explizit aufgeführt sind.
- Informationsaustausch
Die Schule informiert den Partnerbetrieb mindestens einmal jährlich über die Lerninhalte, geplante Projekte und schulische Veranstaltungen, die im engen Zusammenhang mit Ausbildung, Beruf und Arbeitswelt stehen.
Der Ausbildungsbetrieb informiert die Partnerschule über Inhalte sowie Entwicklungen in der Ausbildung und Arbeitswelt.
- Öffentlichkeitsarbeit
Partnerbetrieb und –Schule informieren gemeinsam in der Presse über besondere Aktivitäten im Rahmen dieser Partnerschaft.
- Beginn und Beendigung dieser Vereinbarung
Die Vereinbarung gilt ab dem Tag der Unterzeichnung und kann jederzeit nach einer gemeinsamen Aussprache, in der die Gründe dargelegt werden, ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
Konstanz, im Dezember 2010
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Grund- und Werkrealschule Sulgen Schreinerei Flaig
G. Nöhre Waltraud Flaig