Die Grundschulförderklasse ist eine staatliche Einrichtung. Der Besuch ist freiwillig und für schulpflichtige Kinder möglich, die ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Nach der Aufnahme in die GFK ist der regelmäßige Besuch verpflichtend. Es werden Kinder aufgenommen, die nach einem Jahr Förderung die Regelschule voraussichtlich besuchen können. Der Einzugsbereich ist Schramberg sowie die umliegenden Gemeinden. Die Beförderung der Kinder wird mit dem Träger der GFK, der Stadt Schramberg geregelt. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt, von 8.30 - 12.00 Uhr statt. Die Leiterin der GKF arbeitet eng mit den Lehrkräften der Grundschule zusammen. Es gelten die Schulferien des Landes Baden - Württemberg. Die Gruppengröße ist auf 15 Kinder beschränkt.
Unsere Ziele sind...
...persönliche Schwierigkeiten der Kinder abzubauen und das Selbstbewusstsein zu stärken. ...Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, manuelle Geschicklichkeit und Kreativität zu fördern. ...partnerschaftliches Miteinander zu üben und vor allem, jedem Kind das Gefühl der Geborgenheit und des Angenommen - Seins in seinen Stärken und Schwächen zu vermitteln. ...Gewöhnung an den Alltag der Schule.
Der Unterrichtsstoff der Grundschule wird jedoch nicht vorweggenommen
Forraussetzung für die Grundschulförderklasse
Hierfür stellen die Eltern an der zuständigen Schule einen Zurückstellungsantrag. Die Rektorin der Schule entscheidet über die Zurückstellung nach Rücksprache mit dem Kindergarten und der Kooperationslehrerin. Die abgebende Schule leitet die entsprechenden Unterlagen an die Grundschulförderklasse weiter. Eine unverbindliche Vorstellung des Kindes ist nach telefonischer Absprache möglich.
Die Zu- oder Absage erfolgt so schnell wie möglich. Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden wird nach Dringlichkeit entschieden.